Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 1. Januar 2023 gilt folgende Vorgehensweise für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
- Wir erstellen bei Notwendigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und übermitteln diese elektronisch verschlüsselt an Ihre Krankenkasse.
- Sie erhalten für Ihre eigenen Unterlagen eine A4-Blatt mit allen Informationen zu Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Daten von-bis, Diagnose-Codes und Diagnose-Klartext, Arztstempel.
- Sie übermitteln Ihrem Arbeitgeber von wann bis wann sie arbeitsunfähig geschrieben wurden.
- Der Arbeitgeber holt sich daraufhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch von der Krankenkasse ab. Der Arbeitgeber bekommt natürlich nach wie vor keine Informationen über die Diagnose übermittelt.
Jeder Arbeitgeber ist über diese Vorgehensweise informiert.
Ihr Praxisteam