Kategorien
Uncategorized

Grippeimpfungen, Corona-Booster-Impfungen, Paxlovid und Maskenpflicht

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab sofort können Sie sich bei uns gegen die echte Virusgrippe Influenza impfen lassen. Nachdem in den letzten 2 Jahren die Grippewelle quasi ausgefallen ist, erwarten wir durch die Erfahrungen in Australien (wo der Winter jetzt zu Ende geht und wo sehr viele Grippefälle aufgetreten sind) auch bei uns eine stärkere Grippewelle. Davor können Sie sich sicher mit einer Impfung schützen. Bitte vereinbaren Sie einen Impftermin!

Ab sofort nutzen wir für die Corona-Booster-Impfungen die auf Omikron-BA4/5-angepassten Covid-Impfstoffe. Wenn Sie sich mit dem neuen Impfstoff boostern lassen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Impftermin. Dabei sollte der letzte immunologische Kontakt (Impfung oder Erkrankung) mindestens 6 Monate zurückliegen.

Die aktuell grassierenden Corona-Viren (Omikron BA5-Subvariante) greifen leider wieder vermehrt die Lunge an und nicht mehr nur die oberen Atemwege wie die vorherigen Omikron-Varianten. Mittlerweile gibt es zur Behandlung von Risikogruppen aber ein Medikament, das wir nach individueller Prüfung verordnen dürfen.

Als Risikofaktoren für einen schwereren Covid-Erkrankungsverlauf zählen: ein Alter ab 61 Jahre, Adipositas (BMI über 30), Diabetes mellitus (Typ I und II), Immundefizienz (angeborene Immunschwäche) oder Immunsuppression (Immunschwäche durch medikamentöse Therapie, z. B. bei Rheuma), chronische Niereninsuffizienz, eine aktive Krebserkrankung, Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen.

Wenn Sie einen oder mehrere dieser Risikofaktoren aufweisen, kommt in der Frühphase der Corona-Infektion (maximal 5 Tage nach Erkrankungsbeginn) der Einsatz des Anti-Virus-Medikaments Paxlovid in Frage. Bitten Sie nach Diagnosestellung dann um eine zeitnahe ärztliche telefonische Beratung. Die Beratung ist etwas umfassender, da bei Einnahme des Anti-Virus-Medikaments ihre anderen Dauermedikamente vorübergehend angepasst werden müssen.

Bitte beachten Sie bei einem Praxisbesuch, dass seit dem 1.10.2022 FFP2-Maskenpflicht besteht! Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Masken nicht kostenlos zur Verfügung stellen können (wir müssen sie selbst einkaufen) und auch nicht verkaufen dürfen (dafür müssten wir ein Gewerbe anmelden).

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit,

Ihr Praxisteam